Kosten

Psychotherapie: Wer trägt die Kosten?

Privatkassen und Beihilfe

Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichentherapie übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine vertragsärztliche Praxis. Hierdurch können psychotherapeutische Leistungen genauso wie andere Leistungen in der Krankenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden.

Selbstzahler

Hierbei tragen Sie die Therapiekosten selbst. Mein Honorar ergibt sich hier aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Beratung: Welche Kosten entstehen?

Da die Krankenkassen diese Leistung nicht übernehmen, erfolgt meine Rechnungsstellung direkt an Sie. Mein Honorar beläuft sich dabei auf 80 Euro für eine Sitzung von 50 Minuten.

Diagnostik: Wie wird abgerechnet?

Ist die Diagnostik in eine Psychotherapie eingebettet, erfolgt die Kostenübernahme wie unter dem vorangehenden Punkt "Psychotherapie : Wer trägt die Kosten?" beschrieben.

Handelt es sich dagegen um eine Einzelleistung, müssen die Kosten durch Sie erbracht werden. Hier berechne ich 80 Euro für 50 Minuten entsprechend einer Kurzzeitberatung.
Die benötigte Stundenzahl (1 Stunde = 50 Minuten) richtet sich nach Art der Fragestellung und  wird im Erstgespräch geklärt.

Hinzu kommt die Abfassung eines schriftlichen Befundes, die ich je nach Zeitaufwand  mit jeweils 16 Euro für 10 Minuten berechne. Der Zeitaufwand richtet sich dabei nach Art und Anzahl der für die Fragestellung notwendigen Testverfahren und wird im ersten Gespräch genau besprochen.

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